Vernehmlassungsantwort Änderung Stromversorgungsgesetz (StromVG)

Das Bundesamt für Energie schickte Ende vergangenen Jahres einen Entwurf des revidierten Stromversorgungsgesetzes (StromVG) in die Vernehmlassung. Als wichtigster Punkt wird die zweite Stufe der Strommarktöffnung hin zu einer vollständigen Liberalisierung vorgeschlagen. Die Vorlage adressiert daneben u.a. eine strategische Speicherreserve, die Frage nach Netzgebühren für Batterien, eine Flexibilisierung im Tarifwesen (nach Ansicht von VESE wären hiermit auch Leistungstarife für Endverbraucher möglich, was u.a. die Wirtschaftlichkeit von Eigenverbrauchs-PV-Anlagen massiv reduzieren könnte) und die Öffnung des Messwesens.

Der Ausbau der Erneuerbaren Energien wird nicht adressiert. Der Vorschlag des Bundesrates sieht dagegen vor, dass Dritte dem Endverbraucher bis zu 100% Dreckstrom verkaufen können, die Verteilnetzbetreiber dagegen in der Grundversorgung mehrheitlich einheimische erneuerbare Energie verkaufen müssen. Solange die externen Kosten des Dreckstroms noch nicht internalisiert sind, lehnt VESE dies ab, da dies zu einer starken Entsolidarisierung der Energiewende führen könnte. Die Energiewende kann sowohl in einem vollständig liberalisierten Markt wie auch im vollen Monopol oder im teil liberalisierten Markt erreicht werden. Ausschlaggebend sind die Rahmenbedingungen für erneuerbare Energien und Effizienz.

VESE Vernehmlassungsantwort StromVG 2019 (pdf)

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