Vernehmlassungen

Untenstehend finden Sie unsere Muster-Stellungnahmen zu den für VESE-Mitglieder relevanten Verordnungsänderungen im Energiebereich. Diese dürfen gerne frei für eigene Stellungnahmen entweder unverändert, angepasst oder nur in Teilen genutzt werden – kurz: wir freuen uns, wenn sich im Sinne eines direkt-demokratischen Prozesses möglichst viele Vereine und Verbände an Vernehmlassungen beteiligen!
Hinweis: der Prozess, wie eine Vernehmlassung eingereicht werden kann, ist in den jeweiligen “Begleitschreiben” zu den Vernehmlassungsunterlagen beschrieben.


Mai 2022: Anpassung der Förderinstrumente für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien

Grundsätzlich begrüsst VESE, dass endlich das Problem der “Volleinspeisungsanlagen” angegangen wird. Doch statt zusätzliche Subventionen zu sprechen, wäre das Problem mit einer fixen, langfristig stabilen Abnahmevergütung besser und effizienter gelöst.

Download Vernehmlassungsantwort >> (als docx >>)

Bei der Energieeffizienzverordnung EnEV vermisst VESE die Aufnahme des Kriteriums “Suffizienz”.

Bei der Energieförderverordnung EnFV ist es VESE ein Anliegen, einfache, schnell erklärbare, praktikable und gerechte Lösungen zu haben. Eine starke Subventionierung von PV-Anlagen mittels “hoher EIV” ist nicht zielführend, da

  • naturgemäss nur eine beschränkte Menge so gefördert werden kann und
  • Kostenwahrheit hier zielführender wäre. Entsprechend wird ein alternatives Modell (Fix- und Flex-Modell) vorgeschlagen. VESE ist aber bewusst, dass die Möglichkeiten des BFE für Änderungen hier beschränkt sind, da das Parlament im EnG ja recht umfassende Vorgaben gemacht hat. Man könnte aber Empfehlungen zuhanden der Legislative für Änderungen am EnG aussprechen.

Die detaillierte Vernehmlassungsantwort und Stellungnahme von VESE zu den Revisionen im Energiebereich kann hier heruntergeladen werden. Sie steht als Mustervernehmlassungsantwort zur freien Verfügung, andere Organisationen können sie so oder in abgeänderter Form gerne ebenfalls einreichen.

VESE hat auch ein Referat vorbereitet, in welchem die geplanten Änderungen aufgezeigt und erklärt werden. Referatsdauer ca. 30 Minuten. Dieses Referat ist für Online- wie auch Vor-Ort-Präsentation buchbar via info@vese.ch


Januar 2022: Raumplanungsverordnung RPV

Grundsätzlich begrüsst VESE die Stossrichtung. Solaranlagen können nicht nur auf Gebäuden, sondern insbesondere auch an Fassaden, Infrastrukturflächen und in der Landwirtschaft einen wesentlichen Beitrag zum Ausbau der Produktionskapazität in der Schweiz und damit zur Versorgungssicherheit beitragen.

Als Ergänzung schlägt VESE vor, auf Deponieflächen währen der 50jährigen Nachsorgepflicht PV-Anlagen auf einfache Weise installieren zu können.

VESE_Vernehmlassungsantwort_Raumplanungsverordnung_Jan_2022.pdf

April 2021: HKSV, EnFV, EnV

Vernehmlassungsfrist: 13. August 2021
Vernehmlassungsunterlagen: https://www.fedlex.admin.ch/de/consultation-procedures/ongoing#https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/53/cons_1

Das Wichtigste

HKSV: PV-Anlagen-Beglaubigung erst ab 100 kWp (darunter Beglaubigung durch zugelassener Niederspannungskontrolleur oder Betreiberin der Messstelle) – hier spricht sich VESE dafür aus

EnFV: Absenkung der Einmalvergütung EIV (Grundbeitrag und Leistungsbeitrag) – hier spricht sich VESE dagegen aus, mit folgender Begründung:

Grundsätzlich begrüssen wir die Reduktion von Einmalvergütungen und/oder Subventionen von PV-Anlagen. Denn dies zeigt deutlich, dass moderne PV-Anlagen wettbewerbsfähig und auf dem Preisniveau der Verbraucher-Energiepreise produzieren können. Wird allerdings eine Reduktion der EIV eingeführt, ohne gleichzeitig einen minimalen, langfristig stabilen Rückliefertarif (oder ein ähnliches Instrument zur Sicherung der Investition) zu etablieren, führt dies eher zu einem Rückgang des PV-Zubaus als zu dessen Zunahme.
Da ein einheitlicher, minimaler Rückliefertarif nach wie vor nicht in Sicht ist, müssen wir uns als Verband der unabhängigen Energieerzeuger gegen diese Reduktionen der EIV aussprechen.
Dies auch vor dem Hintergrund, dass mit einer PV-Anlage ohne wirklich signifikanten Eigenverbrauch unter den jetzigen Bedingungen das Erreichen des WACCs Produktion von derzeit 4.98% in weiter Ferne ist – dies behindert den notwendigen PV-Ausbau massiv, wie vom BFE in den Erläuterungen zum WACC auch schon festgestellt wurde: “Wenn der WACC und damit die zu erzielende Rendite zu klein ist, besteht für Kapitalgeber kein Anreiz in Anlagen zur Produktion von erneuerbaren Energie zu investieren.1)

1): Erläuterungen zur Berechnung des kalkulatorischen Zinssatzes im Jahr 2020
für Förderinstrumente für die Produktion aus erneuerbaren Energien im Rahmen der Energiestrategie 2050 [https://www.bfe.admin.ch/bfe/de/home/foerderung/erneuerbare-energien/wacc-kalkulatorischer-zinssatz.html]

Vernehmlassungsantwort: Verordnung des UVEK über den Herkunftsnachweis und die Stromkennzeichnung (HKSV)

VESE_Vernehmlassungsantwort_Verordnung_Herkunftsnachweis_und_Stromkennzeichnung_Mai_2021.docx
VESE_Vernehmlassungsantwort_Verordnung_Herkunftsnachweis_und_Stromkennzeichnung_Mai_2021.pdf

Vernehmlassungsantwort: Verordnung über die Förderung der Produktion von Elektrizität aus erneuerbaren Energien (Energieförderungsverordnung, EnFV)

VESE_Vernehmlassungsantwort_Energieförderungsverordnung_Mai_2021.docx
VESE_Vernehmlassungsantwort_Energieförderungsverordnung_Mai_2021.pdf

Vernehmlassungsantwort: Energieverordnung (EnV)

VESE_Vernehmlassungsantwort_Energieverordnung_Mai_2021.docx
VESE_Vernehmlassungsantwort_Energieverordnung_Mai_2021.pdf