Zusammenschluss zum Eigenverbrauch / Eigenverbrauchsgemeinschaft

Einleitung

Rund 60% der Schweizer Bevölkerung wohnt in Mehrfamilienhäusern. Das Solarstrompotential auf Schweizer Dächern entfällt etwa zu gleichen Teilen auf Einfamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Nicht-Wohnbauten (Gewerbe, Landwirtschaft, öffentliche Bauten), wobei das Potential auf Mehrfamilienhäusern wohl aufgrund verschiedener involvierter Parteien am wenigsten erschlossen ist.

Stromkunden dürfen sich unter gewissen Voraussetzungen zum Eigenverbrauch des vor Ort erzeugten Stromes zusammenschliessen. Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch hat den Vorteil, dass aus statistischen Gründen der Eigenverbrauchsanteil erhöht wird. Je nachdem ob die Stockwerkeigentümer, ein Verein oder der Hauseigentümer das Kraftwerk besitzen, sind verschiedene Umsetzungsmodelle möglich.

Der Begriff Eigenverbrauchsgemeinschaft (EVG) wurde von Branchenpionieren eingeführt, der Gesetzgeber spricht vom Zusammenschluss zum Eigenverbrauch (ZEV).

Die gesetzlichen Grundlagen für den Zusammenschluss zum Eigenverbrauch sind im Energiegesetz (EnG) und der Energieverordnung (EnV) festgehalten. Für Betreiber von ZEV gilt ebenfalls das Energieversorgungsgesetz (EnVG) mit den entsprechenden Verordnungen.

Wenn die gesetzlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind, kann der Zusammenschluss zum Eigenverbrauch für Liegenschaftsbesitzer durchwegs wirtschaftlich interessant sein, weil der Strom vom Dach günstiger ist, als derjenige aus dem Netz. Wenn daraus die Unterhaltskosten gedeckt sind und sich die Investition amortisieren und verzinsen lässt, ist die Wirtschaftlichkeit gegeben.

Der Leitfaden Eigenverbrauch von Swissolar gibt einen umfassenden Überblick zur Planung, Bau und Betrieb eines Zusammenschlusses zum Eigenverbrauch.
Das Handbuch Eigenverbrauch zeigt, wie im Zusammenschluss der Eigenverbrauch zusätzlich optimiert werden kann.
Ein Zusammenschluss zum Eigenverbrauch erfordert mehr Knowhow und Arbeit als ein Eigenverbrauch eines Einfamilienhauses. Verschiedene Unternehmen bieten ihre Dienstleistungen hierfür an.

Einen Vergleich ausgewählter Angebote finden Sie hier (nur Mitglieder vom VESE): ZEV-Anbietervergleich

Weitere Informationen zum Eigenverbrauch sind auf der Webseite von Energie Schweiz publiziert.

Einen Vergleich bestehender ZEV-Dienstleister finden Sie auf der Webseite vom Bundesamt für Energie

 


Was sind die konkreten Möglichkeiten in

  • Stockwerkeigentümergemeinschaften
  • Wohnbaugenossenschaften
  • Liegenschaften von Pensionskassen und anderen Eigentümer?

Für die Verwendung von Solarstrom direkt vor Ort sprechen unterschiedliche Punkte. Die Wirtschaftlichkeit muss für ökologisch sensibilisierte oder technisch faszinierte Einfamilienhaus-Eigentümer nicht im Vordergrund stehen. Komplexer ist es jedoch bei Mehrfamilienhäusern – welcher Stromtarif zahlt ein Mieter, welches Risiko trägt der Anlageeigentümer, wie funktioniert die Abrechnung mit dem Verteilnetzbetreiber?

 

Ob der Betrieb einer Eigenverbrauchs-PV-Anlage kostendeckend ist, ist einerseits von den Netzbezugs- und Rückliefertarifen abhängig (siehe www.pvtarif.ch), anderseits vom Eigenverbrauchsanteil. Da der Rückliefertarif meist unter dem Netzbezugspreis liegt, zahlt sich die Investition in eine Solarstromanlage besser aus, je mehr Solarstrom zeitgleich vor Ort konsumiert wird. Das VESE-Handbuch “Solarstrom Eigenverbrauch optimieren” erklärt, welcher Eigenverbrauchsanteil unter welchen Umständen erreicht werden kann. Der Eigenverbrauch von einem Einfamilienhaus ohne solar-optimierte Wärmepumpe mag unter 25% liegen, was bei Rückliefertarifen unter 10 Rp/kWh oft nicht kostendeckend ist. Wenn unter dem gleichen Dach jedoch mehr Endverbraucher Strom beziehen, kann ein wirtschaftlicher Eigenverbrauchsanteil erreicht werden. Die nachfolgende Abbildung zeigt, welcher Eigenverbrauchsanteil in Abhängigkeit der Stromtarife annähernd erreicht werden muss, damit eine minimale Kapitalverzinsung von 2% gegeben ist. (Achtung: Spezielle Gebühren und Leistungstarife sind nicht berücksichtigt.)

Folie1

Bei tiefen Rückliefer- und Strombezugstarife (SAK, AEW, EKZ), ist eine PV-Anlage erst bei über 60% Eigenverbrauch wirtschaftlich. In Gebieten anderer Verteilnetzbetreiber kann Eigenverbrauch wirtschaftlich sein, auch wenn mehr als die Hälfte vom Strom zurück ins Netz fliesst.

Beispiel

Die Mieter konsumieren zusammen mit dem Allgemeinstrom 30’000 kWh/Jahr. Eine 20 kWp PV-Anlage wird rund 19’000 kWh/Jahr produzieren; mit einer leistungsstärkeren (teureren) Anlage würde mehr Strom zu einer nicht-kostendeckenden Vergütung zurück ins Netz fliessen. PV-Anlagen profitieren von der Einmalvergütung (EIV), sodass sich die Investitionskosten von rund 44’000 CHF auf 32’600 CHF reduzieren. Über 25 Jahre Abschreibungsdauer und mit 2% Zins liegen die Kapitalkosten um 1’670 CHF/Jahr; zusätzliche bis zu 1000 CHF/Jahr sind für den Betriebsaufwand und Unvorhergesehenes zu budgetieren, womit die Gestehungskosten in dem Beispiel bei 14 Rp/kWh liegen.

 

40% vom Solarstrom wird zeitgleich konsumiert und spart z.B. 22 Rp/kWh     = 1’672 CHF/Jahr

60% fliesst zum Rückliefertarif von 8 Rp/kWh zurück ins Netz                                    =   912 CHF/Jahr

Wenn der Betriebsaufwand im Durchschnitt unter 914 CHF/Jahr bleibt, ist die Wirtschaftlichkeit gegeben – wobei Tarif-Änderungen ein Risiko oder auch eine Chance sein können.

Netzzugang

Wenn der gesamte Verbrauch des ZEV 100 MWh pro Jahr überschreitet, hat der ZEV Anspruch auf Netzzugang. Das heisst, der Stromlieferant kann frei gewählt werden nach den Kriterien der ZEV. Berücksichtigen Sie Lieferanten, welche einen ökologischen Strommix anbieten. Wer den Netzzugang angemeldet und bewilligt hat, hat keinen Anspruch mehr darauf in die Grundversorgung zurück zu wechseln. Sollten also die Marktpreise in Zukunft die Gestehungskosten der Grundversorgung übersteigen, wären die Bezugskosten auf dem Markt höher.

Wer den Lieferanten wechseln möchte, muss dies seinem lokalen Verteilnetzbetreiber mitteilen. Dieser ist weiterhin für die Netznutzung zuständig und muss auch weiterhin den eingespeisten Strom abnehmen. Der Strom kann auch einem anderen Abnehmer verkauft werden, allerdings sind uns bis heute keine solchen Beispiele bekannt.