FAQ Gleitende Marktprämie (GMP) Photovoltaik

Einführung

Die gleitende Marktprämie (GMP) ist ein neues Instrument im Rahmen des Mantelerlasses, welches eine Investitionssicherheit für grosse Solaranlagen ab 150 kWp ohne Eigenverbrauch gewährleisten soll.
Näheres zur Auktion der GMP >> (Link zu pronovo).

Grundsätzliche Funktionsweise

Bei der Gleitenden Marktprämie (GMP) für Photovoltaik …

  • ist Eigenverbrauch nicht möglich, die komplette Produktion muss eingespeist werden
  • erfolgt der Verkauf des Stroms direkt durch den PV-Betreiber
  • hat der Verteilnetzbetreiber (VNB) Abnahme- und Vergütungspflicht für den Graustrom, nicht aber für den Herkunftsnachweis HKN
  • wird ein fixer Preis pro produzierter kWh während 20 Jahren abgemacht, zzgl. allfälliger Boni
  • ist der vom BFE ermittelte Referenzmarktpreis (RMP) zzgl. vom BFE ermittelter HKN-Wert niedriger als der fixe Preis, erhält der PV-Betreiber die Differenz pro produzierter kWh aus dem Netzzuschlagfond
  • ist der RMP höher als der fixe Preis, so muss der PV-Betreiber diese Differenz pro produzierter kWh an den Netzzuschlagfond bezahlen (abzgl. Winterbonus)

Garantierte Flexibilität

Frage
Gemäss Verordnungen kann der VNB vom PV-Betreiber eine nicht vergütete Flexibilität von 3% einfordern. Bedeutet dies, dass die PV-Anlage bis zu 3% weniger Strom produziert, als sie aufgrund der Einstrahlung könnte? Zumal ja kein Eigenverbrauch gemacht werden darf.

Antwort
Ja, dies ist korrekt. Wenn eine Anlage abgeregelt wird und darum weniger produziert, wird nur der tatsächlich produzierte Strom vergütet. Die 3% sind per Verordnung festgelegt und können vom Bundesrat geändert werden. Aber nicht beliebig, weil es irgendwann gesetzwidrig wird (wobei keine Obergrenze vorgegeben ist).

Herkunftsnachweise (HKN)

Frage
Mit welcher Höhe werden die HKN in den Referenzmarktpreis (RMP) eingepreist? Dies vor dem Hintergrund, dass der Verteilnetzbetreiber die HKN nicht abnehmen muss und für die HKN nicht wirklich ein freier Markt existiert?

Antwort
Das BFE legt die Preise für die HKN je für ein Jahr fest. Dabei werden die Preise genommen, die die VNB im Vorjahr gezahlt haben. Für 2025 sind es z.B. 1.5 Rp/kWh.
Da der VNB keine Abnahmepflicht für den HKN hat, muss dieser allenfalls auf dem freien Markt verkauft werden. Können hier dann z.B. nur 0.1 Rp/kWh erzielt werden, ist dies ein Verlust für den PV-Betreiber. Beispiel: RMP: 6 Rp, HKN: 1.5 Rp, fixer Auktionspreis: 8 Rp. Vergütung aus dem Netzzuschlagfond pro kWh ist dann: 8 – (6 + 1.5) = 0.5 Rp. Der PV-Betreiber hat an den VNB zu 6 Rp verkauft, den HKN auf dem freien Markt zu 0.1 Rp – damit er auf seine 8 Rp kommt, müsste er eigentlich 1.9 Rp aus dem Netzzuchlagfond bekommen. Der umgekehrte Fall ist genauso möglich: RMP 10 Rp, Auktionspreis 8 Rp, HKN 0.1 Rp: der PV-Betreiber muss (10 + 1.5) – 8 = 3.5 Rp/kWh an den Netzzuschlagfond zahlen, obwohl er effektiv durch Verkauf an den VNB und den HKN-Verkauf nur 10.1 Rp erzielt hat.

Negative Strompreise

Frage
Im Parlament gibt es zur Zeit Diskussionen, die Vergütung von PV-Anlagen an die aktuellen Marktpreise zu koppeln (und nicht an die RMP). Dies würde zu einer Abregelung bei negativen Strompreisen führen. Die Zeitdauer und die Höhe negativer Strompreise lässt sich nicht antizipieren, schon gar nicht über 20 Jahre. Was bedeutet dies für die Amortisation von GMP-Anlagen?

Antwort
PV-Anlagen, die durch die GMP gefördert werden, erhalten all jenen Strom vergütet, der ins öffentliche Netz eingespeist wird. Wenn eine Anlage abgeregelt wird und darum weniger produziert, wird nur der tatsächlich produzierte Strom vergütet. Dieses Risiko kann aber in das abzugebende Gebot eingepreist werden.

Gleitende Marktprämie (GMP)-Anlagen und LEG

Frage
Können GMP-Anlagen an einer LEG teilnehmen?

Antwort
Das geht. Es gibt bei der GMP keine Vorgabe, wie der Strom vermarktet wird, solange es kein Eigenverbrauch ist. Für die Vergütung des Stroms gilt aber immer, dass die Differenz zwischen dem Auktionspreis und dem RMP zzgl. HKN-Preis genommen wird. Unabhängig, zu welchem Preis der Strom in die LEG verkauft wird.
Bsp 1: RMP: 12 Rp, HKN 1.5 Rp, Auktionspreis: 8 Rp, LEG-Preis inkl. HKN: 8 Rp
-> Vergütung, die der PV-Betreiber an Netzzuschlagfond zahlen muss: (12 + 1.5) – 8 = 5.5 Rp/kWh. Dies, obwohl er durch den Verkauf des Stroms an die LEG nur 8 Rp erlöst hat.

Bsp. 2: RMP: 4 Rp, HKN 1.5 Rp, Auktionspreis: 8 Rp, LEG-Preis inkl. HKN: 8 Rp
-> Vergütung, die der PV-Betreiber vom Netzzuschlagfond erhält: 8 – (4 + 1.5) = 2.5 Rp/kWh

Fazit: kann der PV-Betreiber den Strom teurer als zum RMP verkaufen, macht er Gewinn, kann er ihn niedriger als den RMP verkaufen, macht er Verlust, da er die Differenz zum RMP an den Netzzuschlagfond vergüten muss, unabhängig davon, welchen Preis er für seinen Strom erzielt hat.
Kann der PV-Betreiber seinen Strom inkl. HKN aber immer teurer verkaufen als sein Gebotspreis ist, so macht er in beiden Szenarien Gewinn – sowohl bei Marktpreisen unterhalb des RMP wie auch oberhalb.

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