PV-Auktionen verdichten den Förderdschungel weiter

Die drei ersten Runden der PV-Auktionen für Anlagen ab 150 kWp sind durchgeführt und deren Resultate veröffentlicht. Die Zuschläge sind seit der ersten Runde angestiegen, haben aber das Auktionsvolumen von maximal 50 MW bisher noch nicht ausgeschöpft. Der durch das BFE vorgegebene Gebots-Höchstwert von 650 CHF/kW wurde bisher nicht erteilt. Der durchschnittliche, mengengewichtete Zuschlagswert ist ausgehend von 516 CHF/kW (erste Runde) auf aktuell 543 CHF/kW (dritte Runde) angestiegen.

Um nicht nur den Eigenverbrauch als entscheidenden Anreiz für den Bau von PV-Anlagen zu haben, wurden dieses Jahr die Auktionen für Anlagen ab 150 KW ohne Eigenverbrauch eingeführt. Die Resultate der ersten drei Runden zeigen interessante Zahlen auf. Die Anzahl der eingereichten Gebote stieg zwischen der ersten und der zweiten Auktion stark an, von 116 auf 193, in der dritten Runde lag die Anzahl bei 161. Nachdem in der ersten Runde vom Februar 2023 insgesamt 86 Gebote mit total 31.5 MW den Zuschlag erhielten, waren es in der zweiten Runde vom Mai bereits 115 Gebote mit total 47.1 MW, in der dritten Runde haben 126 Angebote mit total 44.2 MW den Zuschlag erhalten. Der höchst mögliche Gebotswert lag bei allen drei Auktionen bei 650 CHF/kW, der höchste Gebotswert mit Zuschlag lag bei der ersten Runde bei 640 CHF/kW und den zwei nachfolgenden bei 600 CHF/kW. Wenn bei den Projekten der Grössenordnung ab 150 kWp von Installationskosten von 1’000 bis 1’300 CHF/kWp ausgegangen wird, werden mit den Geboten somit rund 50-60% der Installationskosten gedeckt. 


Das sind hohe Beträge, was dazu führt, dass neben den Anlageneigentümern weitere involvierte Parteien von den Auktionen zum Teil gut profitieren können, speziell bei Anlagen in Gebieten mit hohen Abnahmevergütungen. Zum einen sind es die Gebäudeeigentümer, denen dank der Auktion höhere Abgeltungen für die Dachnutzung angeboten werden können. Zum anderen die Installateure, die ihre Margen auf den Auktionsbetrag ausrichten können und somit besser verdienen können als bei Anlagen, die nicht bei Auktionen mitmachen. Interessant ist auch, dass Installationsfirmen selber bei den Auktionen mitmachen, wahrscheinlich für ihre Kunden, was es ihnen noch einfacher macht, ihren eigenen Margen anzupassen. Dies sind allerdings nur Vermutungen. Interessant wäre zu sehen, welche Anbietergruppen (Privatpersonen, Firmen, Installateure, EVUs) zu welchen Preisen den Zuschlag erhalten haben. Diese Zahlen sind leider bisher nicht öffentlich.
Hier wünscht sich VESE vom Bundesrat eine entsprechende Verordnungsanpassung. Denn es ist stossend, dass nicht transparent ist, welche Gruppe wie stark von den von der Allgemeinheit bezahlten Geldern (die Auktionen werden über den Netzzuschlagsfond rückfinanziert) profitiert.

Ein weiterer Aspekt ist, dass eine PV-Anlage auf einem und demselben Dach in zwei Anlagen aufgeteilt werden kann: Die eine optimiert auf Eigenverbrauch, d.h. möglichst klein, die zweite ohne Eigenverbrauch für die Auktionen. Dies macht die Auktionen auch interessant für Gebäude, die sehr wohl Solarstrom-Eigenverbrauch haben, aber bei denen der prozentuale Eigenverbrauch mit einer maximierten PV-Anlage relativ gering wäre. 

Zusammen mit den unterschiedlichen Einmalvergütungen und diversen Boni je nach Anlage wurde das Fördersystem um einiges komplizierter gemacht, so dass kleinere Produzenten kaum mehr den Durchblick haben. Hinzu kommt, dass das System ausgenutzt werden kann und diverse Parteien finanziell profitieren. Der Verband unabhängiger Energieerzeuger VESE ist nach wie vor überzeugt, dass eine einheitliche, faire und langfristig stabile Abnahmevergütung um einiges zielführender und effizienter wäre. 
Auch unverständlich für uns ist, warum eine Anlage mit z. B. 149 kWp ohne Eigenverbrauch anders behandelt wird als eine ab 150 kWp – denn die Kosten pro kWp sinken mit grösser werdenden Anlagen. Der Zubau der Anlagen zwischen 2 und 149 kWp ohne Eigenverbrauch (HEIV) stagniert vermutlich aus diesem Grund, gemäss pronovo Statistik wurden in dieser Vergütungsklasse seit Anfang Jahr nur 97 Anlagen mit total 4.63 MW gebaut. Der Zubau der Anlagen > 150 kW ohne Eigenverbrauch dagegen ist aufgrund der Auktionen angestiegen. Der Ausbau der Anlagen < 100 kW mit Eigenverbrauch läuft aufgrund der höheren EIV (KLEIV statt GREIV) ebenfalls gut.
Aus diesem Grund fordert VESE, dass die hohe Einmalvergütung (HEIV) für Anlagen bis 150 kWp ohne Eigenverbrauch nach jeder Auktion auf den durchschnittlichen, gewichteten Gebotspreis der Auktion angepasst wird. Dann hätten wir – bezüglich Förderung – gleich lange Spiesse zwischen kleineren und grösseren Anlagen. Denn in der Schweiz wird in erster Linie PV im Bestand zugebaut, ein Investor ist deswegen an die Grösse der Dachfläche gebunden und kann nicht frei entscheiden, ob er 120 kWp oder 151 kWp installieren will.

Medienmitteilung zum Download als pdf und docx >>

Für Rückfragen und weitere Auskünfte: Lucia Grüter, Vorstandsmitglied VESE, lucia.grueter@vese.ch, Tel. 079 390 0891

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