Medienmitteilung

Bern, 10. Juli 2026 – Der Verband unabhängiger Energieerzeuger (VESE) hat im Rahmen der laufenden Vernehmlassung zur Revision der Energieförderungsverordnung (EnFV) Stellung genommen. Der Verband hält fest: Höhere Einmalvergütungen allein genügen nicht. Es braucht mit hoher Dringlichkeit ein grundsätzliches Umdenken bei den Förderinstrumenten – die Anpassung der Einmalvergütungen ist dabei nur eine kurzfristige Sofortmassnahme.

Ziele des Stromgesetzes werden nicht erreicht

Das Stromgesetz verlangt bis 2035 eine aktive PV-Kapazität von 35 GWp. Dafür braucht es ab sofort bis 2035 einen jährlichen linearen Zubau von rund 2.8 GWp. Effektiv wurden 2025 aber nur 1.3 GWp installiert – nach 1.8 GWp im Jahr 2024. Diese Entwicklung widerspricht dem vom Volk beschlossenen Ausbaupfad und zeigt, dass das heutige Fördersystem strukturell nicht in der Lage ist, die gesetzlichen Ziele zu erreichen.

Höhere Einmalvergütungen als Kurzfristmassnahme

VESE schlägt deshalb für alle Leistungskategorien höhere Einmalvergütungen sowie eine Anhebung der hohen Einmalvergütung für Anlagen ohne Eigenverbrauch auf 550 Fr./kWp vor. Diese Korrekturen können kurzfristig Wirkung entfalten, lösen aber die eigentlichen Ursachen der Investitionszurückhaltung mittel- bis langfristig nicht. Parallel dazu müssen die von der Schweizerischen Vereinigung für Sonnenenergie identifizierten Solarbremsen beseitigt und alternative Modelle aufgesetzt werden, welche Investoren, Betreibern und Solargenossenschaften echte Investitions-, Planungs- und Rechtssicherheit geben. Entsprechende Vorschläge hat VESE in seiner Kurzstudie „PV-Zubau 2.0″ unterbreitet.
„Mit punktuellen Förderanpassungen allein werden wir die Ziele des Stromgesetzes nicht erreichen“, sagt Lucia Grüter, Vorstandsmitglied von VESE. „Es braucht jetzt den politischen Willen, das Fördersystem so umzubauen, dass Investitionen in Photovoltaik wieder verlässlich kalkulierbar sind.“

Die Vernehmlassung zur Revision der Energieförderungsverordnung läuft noch bis zum 15. Juli 2026. Zum Download der kompletten VESE-Vernehmlassungsantwort >>

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