Medienmitteilungen
Zu wichtigen Themen für PV-Produzenten schreiben wir immer wieder Medienmitteilungen. Hier finden Sie die letzten Mitteilungen.
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Unter Vorschiebung des Inkrafttretens des Stromgesetzes senken viele Netzbetreiber die PV-Vergütungen 2026 erneut signifikant
Unter Vorschiebung des Inkrafttretens des Stromgesetzes senken viele Netzbetreiber die PV-Vergütungen 2026 erneut signifikant Medienmitteilung Eine Umfrage von VESE bei den 30 grössten Verteilnetzbetreibern zeigt eine weitere signifikante Absenkung der Vergütungen für eingespeiste PV-Energie per 1.1.2026 im Zuge der Inkraftsetzung des Stromgesetzes. Diese Werte zeigen einen durchschnittlichen Rückgang in der Grössenordnung von 25% gegenüber den Tarifen von 2025 und eine mittlere Vergütung von etwa 9.6 Rp/kWh inkl. HKN für Anlagen bis 30 kW. Die Umfrage bei den 30 grössten Schweizer Netzbetreibern ergibt folgendes provisorisches Bild: ab dem 1.1.2026 nutzen etwa 2/3 der Verteilnetzbetreiber die neue Möglichkeit, eine Vergütung basierend auf…
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VESE-Whitepaper zeigt: Verteilnetzbetreiber haben grossen Spielraum bei PV-Vergütungen ab 2026
VESE-Whitepaper zeigt: Verteilnetzbetreiber haben grossen Spielraum bei PV-Vergütungen ab 2026 Medienmitteilung Neues Gesetz ermöglicht faire Preise über dem Marktpreis – Entscheidend für Energiestrategie und Versorgungssicherheit Der Verband unabhängiger Energieerzeuger (VESE) hat ein Whitepaper zu den Abnahmevergütungen für Photovoltaik-Strom ab 2026 veröffentlicht. Das Papier zeigt auf, dass Verteilnetzbetreiber (VNB) weiterhin grossen Handlungsspielraum bei der Vergütung haben und keineswegs verpflichtet sind, bloss den Spotmarktpreis zu vergüten. Gesetzliche Grundlage schafft Flexibilität Gemäss Artikel 15 des Energiegesetzes (EnG) sind VNB zur Abnahme und Vergütung von PV-Strom verpflichtet. Der vom BFE publizierte harmonisierte Marktpreis, welcher den Spotpreis abbildet, ist lediglich ein Minimum und greift als…
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Abnahmevergütungen 2025 – bisheriges Modell bleibt gültig
Auch 2025 gilt noch das bisherige Vergütungsmodell für Solarstrom. Dennoch beziehen sich einige Netzbetreiber bereits jetzt auf die neue (erst ab 2026 gültige) Gesetzeslage und vergüten quartalsweise Referenzmarktpreise. Was bedeutet das für Sie als PV-Betreiber, und wie sollten Sie reagieren? Was gilt 2025?Wie VESE bereits in seiner Medienmitteilung vom Dezember 2024 (https://www.vese.ch/pv-abnahmeverguetungen-markttarife-trotz-anderlautender-rechtslage/) betont hat, tritt das neue Vergütungsmodell erst 2026 in Kraft. Bis dahin gelten weiterhin die „Kosten der vermiedenen Beschaffung“ als Berechnungsgrundlage für die Einspeisevergütung. Doch was heisst das konkret für Produzenten? Eine Anfrage des VESE-Mitglieds EWG Winterthur an das Fachsekretariat der ElCom brachte folgende Klarstellung: Grundsätzlich ist auch…
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Medienmitteilung: Zweites Verordnungspaket
Zweites Verordnungspaket zum Mantelerlass: PV-Abnahmevergütungen leicht verbessert – aber unzureichend Medienmitteilung Medienmitteilung Zusammenfassung Der Verband unabhängiger Energieerzeuger VESE begrüsst die am 19. Februarbekanntgegebenen Verbesserungen der minimalen Abnahmevergütungen für PVStrom. Wichtige Punkte, die VESE in der Vernehmlassung eingebracht hatte – darunterzu hohe Annahmen zum Eigenverbrauch und zu den Strompreisen, die Korrektur vonFehlern beim Steuerabzug und bei der Mehrwertsteuer – wurden berücksichtigt. Zudemwurde die sprunghafte Absenkung der Vergütung für Anlagen ab 30 kW entschärft: Neuerfolgt eine degressive Berechnung der Minimalvergütung für Anlagen über 30 kWp.Dennoch bleiben aus Sicht von VESE zwei zentrale Probleme bestehen: Weder dieBerücksichtigung des effektiven Eigenverbrauchs (es werden nach…
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Medienmitteilung: Groupe E setzt ab 2025 auf Markttarife
Groupe E setzt ab 2025 auf Markttarife – trotz anderslautender Rechtslage Medienmitteilung Medienmitteilung Zusammenfassung Am 20. November veröffentlichte der Bundesrat das erste Verordnungspaket zum Mantelerlass. Darin wird klar geregelt, dass die Abnahme- und Vergütungspflicht der Verteilnetzbetreiber im Jahr 2025 weiterhin dem bisherigen Regime folgt. Trotzdem führen einzelneVertreter jetzt schon Marktpreise, die sogar gemäss Gesetz nur als Rückfallebene gelten, ein.
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