Zweites Verordnungspaket zum Mantelerlass: PV-Abnahmevergütungen leicht verbessert – aber unzureichend
Medienmitteilung
Medienmitteilung Zusammenfassung
Der Verband unabhängiger Energieerzeuger VESE begrüsst die am 19. Februar
bekanntgegebenen Verbesserungen der minimalen Abnahmevergütungen für PV
Strom. Wichtige Punkte, die VESE in der Vernehmlassung eingebracht hatte – darunter
zu hohe Annahmen zum Eigenverbrauch und zu den Strompreisen, die Korrektur von
Fehlern beim Steuerabzug und bei der Mehrwertsteuer – wurden berücksichtigt. Zudem
wurde die sprunghafte Absenkung der Vergütung für Anlagen ab 30 kW entschärft: Neu
erfolgt eine degressive Berechnung der Minimalvergütung für Anlagen über 30 kWp.
Dennoch bleiben aus Sicht von VESE zwei zentrale Probleme bestehen: Weder die
Berücksichtigung des effektiven Eigenverbrauchs (es werden nach wie vor nur
Mittelwerte über den ganzen Anlagenpark verwendet) noch ein Alterskorrekturfaktor
wurden in die Verordnung aufgenommen.
