Die Bedingungen für die Einspeisung und Vergütung von Strom aus erneuerbaren Energien sind in der Schweiz im Bundesgesetz verankert. Es kommen insbesondere das Energiegesetz (EnG) und das Stromversorgungsgesetz (StromVG) zur Anwendung. Wichtige Befugnisse liegen ausserdem beim Bundesrat, bei der eidgenössischen Elektrizitätskomission ElCom sowie beim Bundesamt für Energie (BFE). Auf dieser Seite finden sie die wichtigsten Informationen zu diesen gesetzlichen Grundlagen:
