Datenerhebung
pvtarif.ch erhebt, publiziert und vergleicht die Rückspeisetarife für erneuerbare Energie gemäss Art 7 des Energiegesetzes schweizweit. Das Projekt ist eine Dienstleistung von VESE, dem Verband der unabhängigen Energieerzeuger, und wird unterstützt durch EnergieSchweiz .
Methode der Datenerhebung
Die Rückliefertermine und weitere Informationen werden anhand der Internetseiten der Verteilnetzbetreiber erfasst. Falls auf dem Internet keine Tarife publiziert werden, so werden telefonische oder Email-Anfragen gemacht.
Seit 2015 wurden folgende Anzahl der Netzbetreiber erfasst (Abdeckung in Prozent der versorgten Wohnbevölkerung):
2015: 70 (77%)
2016: 332 (93%)
2017: 422 (95%)
2018: 316 (92%)
2019: 484 (98%)
2020: 464 (98%)
2021: 475 (98%)
Mehrwertsteuer
Alle erfassten Tarife für Energie, Herkunftsnachweis (HKN), und Messdienstleistungen in pvtarif.ch sind OHNE Mehrwertsteuer aufgeführt. Falls der Produzent (=Verkäufer) der eingespeisten Energie selbst der Mehrwertsteuer unterworfen ist, kann er zusätzlich die Auszahlung der Mehrwertsteuer von 8.1% verlangen. Dies ist für gewerbliche und industrielle Anlagenbesitzer der Fall, nicht aber für die privaten Besitzer.
Vergütung Energie und HKN
Die Versorger sind verpflichtet, die Energie abzunehmen und zu vergüten (siehe gesetzliche Grundlagen), nicht aber den Herkunftsnachweis HNK. Falls der HKN nicht abgenommen wird, so kann dieser im Prinzip auf dem freien Markt weiterverkauft werden. In pvtarif wird zwischen Energie und HNK-Vergütung unterschieden, sofern der Versorger diese Unterscheidung in seinen publizierten Tarifen auch macht. Es gibt folgende Fälle :
- Es gibt einen Tarif für die Energie und einen separaten Tarif für den HKN: in diesem Fall werden beide Tarif erfasst, und sowohl einzeln, als auch als Summe angezeigt.
- Es gibt nur einen Tarif für die Energie, der HKN wird nicht abgenommen: in pvtarif wird für den HKN Null angezeigt, für die Summe der reine Energietarif.
- Es gibt einen Gesamtvergütungstarif, welcher die Abnahme von Energie und HKN beinhaltet. Da nicht festgestellt werden kann, wie die Aufteilung ist, wird die Gesamtvergütung unter Energie angezeigt, und für den HKN wird Null angezeigt.
Unterscheidung reiner Produzent gegenüber Produzent mit Eigenverbrauch (=Eigenverbraucher)
Eine kleine Anzahl Versorger reduziert die Vergütung für Eigenverbraucher. pvtarif erlaubt die entsprechende Einstellung. In den meisten Fällen gibt es jedoch keinen Unterschied zwischen reinen Produzenten und Eigenverbrauchern.
Vergütungen mit Hoch/Nieder-, Sommer-/Winter-, und Spitzentarifen
Fast die Hälfte der Netzbetreiber gewähren einen zeitabhängigen Vergütungstarif. Die jeweiligen Tarifzeiten sind zudem sehr unterschiedlich, dass ein Vergleich rein aufgrund der publizierten Tarife unmöglich wird.
Damit trotzdem alle Netzbetreiber verglichen werden können, wurde für alle Netzbetreiber mit Zeittarifen ein sogenannter „berechneter Jahrestarif“ berechnet. Dieser Wert entspricht dem jährlichen Durchschnittstarif, welcher eine Solaranlage im Schweizer Mittelland erreichen würde (horizontale Ausrichtung / Standort Bern / Datensatz Meteotest).
Die untenstehende Graphik zeigt die Verteilung der Energieproduktion dieser typischen Anlage, für die einzelnen Tagesstunden, jeweils im Sommer und Winterhalbjahr. Diese Werte wurden für die Kalkulation des „berechneten Jahrestarifs“ verwendet (Lesebeispiel: von der gesamten Jahresproduktion fallen 11% im Zeitfenster von 10-11h an, davon 3% in der Zeit von Oktober bis März, und 8% von April bis September).
hier Grafik
Bemerkung : Im Falle eines hohen Anteils von Eigenverbrauch, oder falls sich die Anlage an einem Standort mit einem vom Mittelland sehr unterschiedlichem Strahlungsangebot befindet, können die effektiven Tarife leicht von unserem Durchschnittstarif abweichen.
Achtung: Falls es sich nicht um eine PV-Anlage, sondern um eine Wind-, Biomasse- oder Wasserkraftanlage handelt, können diese für eine PV-Anlage berechneten Jahrestarife von pvtarif nicht verwendet werden. In diesem Fall müssen die Tarifblätter des Versorgers zugezogen werden, und eine eigene Berechnung in Funktion der vorliegenden Produktionscharakteristik durchgeführt werden.
Gültigkeitsdauer der Tarife
Die meisten Betreiber publizieren Tarife, die während dem ganzen Kalenderjahr gültig sind. Einige behalten sich jedoch das Recht vor, die Tarif auch während des Jahres zu ändern
Falls Sie Kenntnis haben von einem geänderten Tarif, teilen Sie uns diesen bitte mit an info@pvtarif.ch.
Einige wenige Betreiber arbeiten mit dem hydrologischen Jahr, das von 1. Oktober bis am 30. September dauert, und passen ihr Tarife in diesem Rhythmus an.
Vergütungstarife für mittlere und grosse Anlagen
Auf pvtarif wird je nach Netzbetreiber ab einer bestimmten Anlagengrösse kein Vergütungstarif mehr angezeigt. Dies ist der Fall für jene Netzbetreiber, welche ihren publizierten Rücknahmetarif ausdrücklich auf eine bestimmte maximale Anlagengrösse limitieren. Falls in den publizierten Tarifen keine maximale Anlagengrösse angegeben wird, so wird zum maximalen Eingabewert der Leistung von 10 MW ein Tarif angezeigt. Dies heisst jedoch nicht, dass dieser im konkreten Fall auch gültig wäre.
Der Grossteil der Netzbetreiber publizieren nur bis zu einer Anlagengrösse von 30 kW einen allgemein gültigen Vergütungstarif, und behalten sich vor, für grössere Anlagen den Tarif individuell mit dem Produzenten auszuhandeln.
