Der Bau großer Photovoltaikanlagen benötigt oftmals eine Verstärkung des bestehenden Netzanschlusses, was mit hohen Kosten verbunden sein kann. Netzanschlusskosten bestehen grundsätzlich aus zwei Komponenten, dem Netzanschlussbeitrag und dem Netzkostenbeitrag. Dabei ist es für die Produzenten wichtig zu verstehen, dass der Netzkostenbeitrag nur für bezugsberechtige Leistung verrechnet werden darf und nicht für einspeisende Leistung.
Mit dem Mantelerlass sollen ab 2025 die Kosten für erzeugungsbedingte Leitungsverstärkungen von der nationalen Netzgesellschaft übernommen werden.
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