April 2024: Verordnungen zum Mantelerlass („Stromgesetz“)

VESE hat hierzu einen Baukasten Vernehmlassungsantwort Stromgesetz zusammengestellt.

35 TWh innert 10 Jahren neue erneuerbare Energie – dies ist de facto nur mit Sonnenenergie möglich. VESE begrüsst deshalb die Ziele des Mantelerlasses/Stromgesetzes und freut sich, dass mit diesem Gesetz die Sonnenenergie per Bundesgesetz zum prioritären Energieträger aufsteigen soll.

Die Vernehmlassungen zu den Verordnungsentwürfen des Mantelerlasses laufen momentan. Sowohl VESE als auch die SSES haben sich hierzu in zwei sich ergänzenden Stellungnahmen am Vernehmlassungsverfahren beteiligt.

VESE fordert den Bundesrat auf, von den Möglichkeiten, die ihm das neue Gesetz bietet, auch Gebrauch zu machen und kritisiert insbesondere die folgenden Punkte der Verordnungsentwürfe:

  • Die Ausgestaltung der Minimaltarife stimmen nicht mit den Anforderungen in der Praxis und denen des Gesetzes überein;
    • Mit drei Referenzanlagen als Basis für die Ermittlung des Rückliefertarifs kann die Vielfalt der Schweizer Photovoltaikanlagen nicht wiedergegeben werden
    • Nach wie vor ist der Eigenverbrauch einer der wichtigsten Faktoren für eine Amortisierung, dieser unterliegt aber nur schwer beeinflussbaren Faktoren (bspw., wenn es im ZEV nur eine beschränkte Nachfrage nach Strom gibt). Damit wird weiter auf Eigenverbrauch gesetzt, VESE befürchtet, dass hier wieder mehr “eigenverbrauchsorientierte” Anlagen (d.h. teilbelegte Dächer) gebaut werden werden
    • Der Herkunftsnachweis ist bereits heute schwer zu vermarkten. Eine weitere Komplexitätszunahme durch quartalsscharfe HKN erschweren den Handel zusätzlich und die in den Verordnungen gemachten Annahmen über die Vergütungshöhe stimmen nicht mit den Erfahrungen aus der Praxis überein
    • Der Steuerabzug ist nur für Privatpersonen möglich, momentan wird davon ausgegangen, dass pauschal alle Anlagen Anspruch haben
    • Das Contracting-Modell – wie es von vielen Investoren aber auch Genossenschaften, Vereinen etc. praktiziert wird – wird gänzlich ausgeblendet
    • Weitere Absenkungen der Einmalvergütung senden falsches Signal
  • Ungleichlange Spiesse mit der Wasserkraft, bspw. bei der gleitenden Marktprämie
  • Ungleichlange Spiesse zwischen den Vermarktungsmöglichkeiten für erneuerbaren Strom zwischen den von Grundversorgern betriebenen PV-Anlagen und denen von Dritten, wie Privatpersonen, Firmen oder Genossenschaften und Privaten
  • Änderung der bewährten Praxis rund um die Netznutzungstarife, dies wird zu schlechteren Amortisationsaussichten bei Anlagen mit Eigenverbrauch und ZEVs führen
  • Ungleichbehandlung von Energiespeichern mit und ohne Endverbrauch
  • Aktuelle Ausgestaltung der Lokalen Energiegemeinschaften LEG wird in der vorgeschlagenen Form nicht funktionieren

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