Dieses Whitepaper von VESE informiert Verteilnetzbetreiber (VNB) über die Abnahme und Vergütung von PV-Strom ab 2026 und deren Anrechenbarkeit in die Grundversorgung (siehe Kapitel für Tabellen der max. anrechenbaren Kosten).
Gemäss Art. 15 Abs. 1 EnG sind VNB zur Abnahme und Vergütung des angebotenen Stroms verpflichtet (siehe Kapitel 2.1). Können sich VNB und Produzent nicht auf eine Vergütung einigen, greift als Rückfallebene der schweizweit harmonisierte Preis (siehe Kapitel 2.1). VESE betont, dass das Gesetz VNB nicht zur Anwendung dieses Mindestpreises zwingt, es ist auch möglich, stabile Preise zu bezahlen und diese der Grundversorgung anzurechnen.
Die in die Grundversorgungstarife einrechenbaren Kosten sind in StromVG und StromVV geregelt (siehe Kapitel 2.2 und 2.3). VESE ermutigt VNB, ihren Handlungsspielraum aktiv zu nutzen, um faire und kostendeckende Vergütungen anzubieten (siehe Kapitel 5.1 und 6.3), die über dem harmonisierten Preis liegen können. Solche Vergütungen können mit HKN maximal die Gestehungskosten abzüglich Fördergeldern betragen, ohne HKN maximal der harmonisierte Preis oder die Minimalvergütung (siehe Kapitel 2.3).
Weiterhin haben VNB Optionen wie freiwillige Preisvereinbarungen, standardisierte Angebote und PPAs (siehe Kapitel 3), deren Kosten unter bestimmten Obergrenzen in die Grundversor gung gerechnet werden können. VESE sieht es als zentrale Aufgabe der VNB und ihrer Eigner, unabhängigen Produzenten kostendeckende, stabile Vergütungen zu gewährleisten. Dies ist entscheidend für die Umsetzung der Energiestrategie und die Sicherung der Energieversor gung (siehe Kapitel 6.4). VESE empfiehlt VNB, langfristige Verträge abzuschliessen und die langfristigen Vorteile erneuerbarer Energien zu berücksichtigen (siehe Kapitel 5.2 und 5.3).
VESE setzt sich für stabile Rahmenbedingungen und verlässliche Abnahmevergütungen ein,um Investitions-, Rechts- und Planungssicherheit zu gewährleisten (siehe Kapitel 6.3
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White Paper PV-Zubau 2.0
