Groupe E setzt ab 2025 auf Markttarife – trotz anderslautender Rechtslage

Medienmitteilung

Medienmitteilung Zusammenfassung

Am 20. November veröffentlichte der Bundesrat das erste Verordnungspaket zum Mantel
erlass. Darin wird klar geregelt, dass die Abnahme- und Vergütungspflicht der Verteilnetz
betreiber im Jahr 2025 weiterhin dem bisherigen Regime folgt. Trotzdem führen einzelne
Vertreter jetzt schon Marktpreise, die sogar gemäss Gesetz nur als Rückfallebene gelten, ein.

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