Mai 2022: Anpassung der Förderinstrumente für die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien
Grundsätzlich begrüsst VESE, dass endlich das Problem der „Volleinspeisungsanlagen“ angegangen wird. Doch statt zusätzliche Subventionen zu sprechen, wäre das Problem mit einer fixen, langfristig stabilen Abnahmevergütung besser und effizienter gelöst.
Bei der Energieeffizienzverordnung EnEV vermisst VESE die Aufnahme des Kriteriums „Suffizienz“.
Bei der Energieförderverordnung EnFV ist es VESE ein Anliegen, einfache, schnell erklärbare, praktikable und gerechte Lösungen zu haben. Eine starke Subventionierung von PV-Anlagen mittels „hoher EIV“ ist nicht zielführend, da
- naturgemäss nur eine beschränkte Menge so gefördert werden kann und
- Kostenwahrheit hier zielführender wäre. Entsprechend wird ein alternatives Modell (Fix- und Flex-Modell) vorgeschlagen. VESE ist aber bewusst, dass die Möglichkeiten des BFE für Änderungen hier beschränkt sind, da das Parlament im EnG ja recht umfassende Vorgaben gemacht hat. Man könnte aber Empfehlungen zuhanden der Legislative für Änderungen am EnG aussprechen.
Die detaillierte Vernehmlassungsantwort und Stellungnahme von VESE zu den Revisionen im Energiebereich kann hier heruntergeladen werden. Sie steht als Mustervernehmlassungsantwort zur freien Verfügung, andere Organisationen können sie so oder in abgeänderter Form gerne ebenfalls einreichen.
