Newsletter November 2022

Liebe VESE-Mitglieder, liebe VESE-Interessierte

Die PV-Förderpolitik erfährt auf 1. Januar 2023 einige wichtige Änderungen. Diese haben wir hier in unserem Newsletter für Sie zusammengestellt. Am VESE Online-Treff vom 26. Januar 2023 laden wir Sie dann dazu ein, erste Erfahrungen mit den neuen Förderungen untereinander auszutauschen.

Wir wünschen Ihnen noch eine schöne Herbstzeit, Ihr VESE-Vorstand

VESE Online-Treff 30. November: Das Übertragungsnetz und dessen Rolle für die Versorgungssicherheit

Beim nächsten Treffen am Mittwoch, 30. November, 18:00 h, wird uns Jörg Spicker, Senior Strategic Advisor bei Swissgrid, das Übertragungsnetz, die Netzsicherheit und das Vorgehen im Falle von Blackouts erläutern.

Inhalt: Herr Spicker wird uns in seinem Referat die Rolle des Übertragungsnetzes für die Versorgungssicherheit aufzeigen. Weiterhin wird er die Ausbaupläne zur Meisterung des Übergangs von einem Netz mit wenigen, grossen Kraftwerken zu einem Netz mit 100’000en PV-Anlagen aufzeigen. Auch die Netzsicherheit, die regulatorischen Rahmenbedingungen sowie die Frage, wie die Stromversorgung der Schweiz im Falle eines Blackouts im europäischen Verbund oder als Inselnetz wieder hochgefahren werden kann, werden behandelt werden.

Zoom-Link: folgt, siehe auch https://vese.ch/onlinetreff

Vorschau nächste Online-Treffs

Mittwoch, 25. Januar 2023: Die neuen Förderbedingungen im PV-Bereich, Referent: Wieland Hintz, BFE

Mittwoch, 22. Februar 2023: Flottenmanagement mit bidirektional ladenden Elektrofahrzeugen, Referent: Sandro Schopfer, sun2wheel AG

jeweils 18:00 via Zoom.

Weitere Infos hier: https://vese.ch/online-treff/

Neue Förderbedingungen für Photovoltaik

Auf den 1.1. 2023 werden die Revisionen der Energieverordnung und der Energieförderungsverordnung in Kraft gesetzt. Für uns relevante Änderungen sind:

  Energieverordnung EnV (Link zu den Änderungen): 

  • Art. 13 Abs 1: Die Leistung der PV-Anlage bemisst sich nach der normierten Gleichstrom-Spitzenleistung der Vorderseite des Solarstromgenerators.
  • Art. 14 ZEVs: Das Erfordernis der zusammenhängenden Grundstücke wurde aufgehoben
  • Art. 16 ZEVs: Die Verrechnung des intern produzierten Stroms wurde geändert: neu hat der Grundeigentümer die Wahl zwischen Verrechnung von max. 80% der Kosten des externen Standardstromprodukts oder der effektiv anfallenden internen Kosten, allerdings höchstens bis zu den Kosten des externen Standardstromprodukts.

Stromversorgungsverordnung StromVV (Link zu den Änderungen):

  • Art 26a: Pilotprojekte: Neu können vom UVEK Pilotprojekte bewilligt werden.

Energieförderungsverordnung EnFV (Link zu den Änderungen):

  • Art. 38: Der Neigungswinkelbonus gilt neu auch für angebaute oder freistehende Anlagen; neu: Höhenbonus: Bonus für PV-Anlagen ausserhalb von Bauzonen, sofern sie auf mind. 1500 m ü.M. installiert werden und mind. 150 kW aufweisen
  • Art 38a: Auktionen für erhöhte Einmalvergütung für PV-Anlagen ohne Eigenverbrauch ab 150 kW, siehe hierzu auch das Merkblatt PV-Auktionen des BFE – zusätzlich zum Auktionserlös kann ein allfälliger Neigungswinkelbonus oder Höhenbonus in Anspruch genommen werden

Einmalvergütungen ab 1. Januar 2023

TypGrundbeitrag bis 31.12.22Leistungsbeitrag bis 31.12.22Grundbeitrag ab 1.1.23Leistungsbeitrag ab 1.1.23
Aufdach-Solaranlage350< 30 kW: 380< 100 kW: 300ab 100 kW: 270>= 2 kW: 200> 5 kW: 0< 30 kW: 400< 100 kW: 300ab 100 kW: 270
Indach-Solaranlage385< 30 kW: 420< 100 kW: 330ab 100 kW: wie Aufdach>= 2 kW: 200> 5 kW: 0< 30 kW: 440< 100 kW: 330ab 100 kW: wie Aufdach
Anlagen ohne Eigenverbrauchwie Anlagen mit Eigenverbrauch.wie Anlagen mit Eigenverbrauch.0< 150 kW: 450


zusätzlich:

Neigungswinkelbonus: ab mind. 75° Anstellwinkel: CHF 250 pro kW für integrierte Anlagen, CHF 100 pro kW für angebaute oder freistehende Anlagen

Höhenbonus: ab mind. 1500 m ü.M und weder an Gebäude angebaut oder integriert: CHF 250 pro kW

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