Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz–EU
Vernehmlassungsantwort zum Stromabkommen
VESE sieht die aktuelle Umsetzung des Stromabkommens kritisch. Die einseitige Marktlogik und der fehlende Schutz für die inländische Photovoltaik bremsen den weiteren Ausbau der Photovoltaik und schaffen neue Unsicherheiten für Produzenten.
Introduction
VESE setzt seinen Fokus auf den inländischen PV-Ausbau. Deswegen äussern wir uns in unserer Vernehmlassungsantwort nur zum Stromabkommen und den Umsetzungserlass, da diese von Bedeutung für die Sonnenenergie und die Energiewende sind. Folglich verzichtet VESE auf eine grundsätzliche europapolitische Positionierung ebenso wie auf Bemerkungen zu den anderen Teilen des Pakets.
Kritikpunkte der aktuellen Umsetzung des Stromabkommens
- Zunahme der Investitionsunsicherheit: Das Abkommen schafft neue Unsicherheiten für die Amortisation von Solaranlagen, was den derzeit ohnehin gebremsten Ausbau weiter gefährdet.
- Mangelnde Transparenz im Umsetzungsprozess: Es ist im erläuternden Bericht nicht klar ersichtlich, welche Bestimmungen zwingend durch die EU vorgegeben sind und wo die Schweiz politischen Handlungsspielraum besitzt.
- Einseitige Marktlogik: Die vom Bundesrat verfolgte Marktlogik wird kritisch bewertet, da sie die Energiewende eher behindert als fördert.
- Benachteiligung gegenüber der Wasserkraft: Während die Wasserkraft im Abkommen spezifisch abgesichert wird, fehlen analoge Schutzbestimmungen für die Sonnenenergie.
- Wegfall inländischer Förderpflichten: Der im Stromgesetz verankerte Mindestanteil an inländischer erneuerbarer Energie in der Grundversorgung entfällt; dieser kann neu auch durch erneuerbaren Importstrom gedeckt werden.
- Gefahr für Minimaltarife: Der für die Planungssicherheit zentrale Minimaltarif für Photovoltaik-Abnahmevergütungen droht durch das Abkommen abgeschafft zu werden.
- Bilanzkreisverantwortung und Einschränkung der Abnahme- und Vergütungspflicht: die Abnahme und Vergütungspflicht wäre auf Anlagen mit einer Leistung bis 200 kWp beschränkt. Grössere Anlagen müssten sich einen eigenen Abnehmer suchen und auch die Bilanzkreisverantwortung übernehmen, was zusätzliche Risiken und Kosten für die Betreiber bedeutet.
- Einschränkungen bei Speichern: Gemäss EU-Richtlinien könnten Verteilnetzbetreiber künftig daran gehindert werden, eigene Batteriespeicher oder Ladestationen zu betreiben, sofern keine klaren Ausnahmen definiert werden.
- Entsolidarisierung im Strommarkt: Durch den freien Marktzugang könnten Kunden die Unterstützung erneuerbarer Energien umgehen, was die Lasten ungleich verteilt.
- Schrumpfende Grundversorgung: Die Senkung der Grenze für die Grundversorgung von 100 MWh/a auf 50 MWh/a zwingt mehr grössere Verbraucher in den freien Markt, was die Planungssicherheit für Grundversorger schwächt. Ausserdem gibt es dort keinen Mindestanteil an erneuerbarer Energie, was wiederum die Absatzmöglichkeiten von erneuerbarem Strom mindert.
- Importabhängigkeit dämpft Ausbaudruck: Die garantierten Importmöglichkeiten von 8 TWh könnten den politischen Druck senken, die heimischen Erneuerbaren zügig auszubauen.
- Wirtschaftlicher Druck durch Grossanlagen im Ausland: durch die Gleichstellung von ausländischen Grossanlagen (z. B. Windkraft in Norddeutschland oder Freiflächen-PV in Spanien) mit inländischer, kleinteiliger Photovoltaik wird die Wirtschaftlichkeit inländischer Anlagen weiter gefährdet.
- Hohe administrative Kosten: Die Umsetzung des Abkommens (z. B. durch Entflechtung und neue Regulierungsbehörden) führt zu hohen Verwaltungs- und Folgekosten, die letztlich die Endkunden belasten und der Energiewende nicht dienen.
Vorschläge zur Verbesserung der inländischen Umsetzung des Stromabkommens
- Systemwechsel in der Kommunikation: Die Solarstrom-Vergütung sollte nicht mehr als blosse «Förderung», sondern als «langfristige Finanzierung kritischer Infrastruktur» gesehen werden. Nur so kann der Ausbau der Energiewende stabilisiert und beschleunigt werden.
- Finanzierung über Kapazitätsmodelle (analog zu Tolling-Verträgen).
- Reform der gleitenden Marktprämie zur Stärkung der Investitionssicherheit.
- Marktorientierte Ansätze wie eine Winter-KEV oder ein Smart-Grid-Bonus-System.
