Contre-proposition concernant les rétributions minimales
Rubrique "connaissance"
Die Verordnungen zum Mantelerlass haben auch Ausführungsbestimmungen für den Art. 15 EnG. Betrachtet werden dort genau drei Referenzanlagen, zwei davon mit 40% und 60% Eigenverbrauchsanteil. Damit wird den Zielen des Mantelerlasses nicht im geringsten entsprochen, es ist ausgeschlossen, die Vielfalt des Schweizer PV-Parks mit genau drei Anlagen statisch abzubilden.
Es braucht eine detailliertere Betrachtung, in welche insbesondere das Anlagenalter und der Eigenverbrauch einfliessen. VESE schlägt deshalb, basierend auf den Tabellen des BFE, eine detailliertere Aufstellung von Referenzanlagen mitsamt ihrer Minimalvergütungen, gruppiert nach Leistung und Eigenverbrauchsanteil, zu erstellen.
Mit einem Alterskorrekturfaktor werden das Alter der Anlage und die höheren Gestehungskosten älterer Anlagen berücksichtigt.
Die Details des VESE Vorschlags können hier ausführlich ou kurz nachgelesen werden.

