Groupe E setzt ab 2025 auf Markttarife – trotz anderslautender Rechtslage
Communiqué de presse
Communiqué de presse - résumé
Am 20. November veröffentlichte der Bundesrat das erste Verordnungspaket zum Mantel
erlass. Darin wird klar geregelt, dass die Abnahme- und Vergütungspflicht der Verteilnetz
betreiber im Jahr 2025 weiterhin dem bisherigen Regime folgt. Trotzdem führen einzelne
Vertreter jetzt schon Marktpreise, die sogar gemäss Gesetz nur als Rückfallebene gelten, ein.
