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Liebe VESE-Mitglieder, liebe VESE-Interessierte

Das zweite Verordnungspaket zum Mantelerlass wurde veröffentlicht – damit kennen wir nun die Fakten. Die Minimalvergütungen, die für Betreiber zentral sind, wurden für sämtliche Anlagen von weniger 30 kW auf 6 Rp./kWh erhöht. Für Leistungen ab 30 kW mit Eigenverbrauch beträgt die Mindestvergütung für die ersten 30 kW 6 Rp/kWh, für die Leistungen darüber 0 Rp./kWh. Anlagen zwischen 30 und 150 kW ohne Eigenverbrauch erhalten 6.2 Rp./kWh als Minimum. Das BFE hat bei der Berechnung einen durchschnittlichen Eigenverbrauch angenommen. Anlagen unterhalb dieses Schwellenwerts werden wirtschaftlich herausgefordert sein – laut Statistik betrifft dies etwa die Hälfte aller Anlagen. Daher werden neue Projekte wohl zunehmend eigenverbrauchsoptimiert gebaut werden, was oft zu nur teilweise belegten Dächern oder nicht realisierten Solaranlagen führt. Alternativ wird mit virtuellen ZEVs und LEGs nach Lösungen gesucht, um den Absatz von Solarstrom lokal zu steigern. Für bereits bestehende PV-Anlagen gibt es nur diese Optimierungsmöglichkeit neben der Speicherung.

Diese neuen Optionen sind einerseits eine Chance, andererseits mit erheblichem Aufwand für Stromproduzenten und Netzbetreiber verbunden. Wir sind gespannt, wie sich der Markt entwickeln wird. Deshalb widmen wir unsere Frühlingstagung am Donnerstag, 15. Mai dem Thema vZEV, um erste Erfahrungen auszutauschen. Die Tagung wird wie jedes Jahr am Anschluss unserer GV durchgeführt. Hier geht es zum Programm – wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! 

Und nochmals à propos Verordnungen: Wir haben Fragen zum zweiten Verordnungspaket gesammelt, deren Antworten aus unserer Sicht unklar sind. Gerne können Sie Ihre Antworten dazu oder auch weitere Fragen in diesem Dokument notieren. Vielen Dank!

Wir wünschen Ihnen eine gute Lektüre.
Herzliche Grüsse, Ihr VESE-Team

Karte der PV-Vergütungen der Netzbetreiber für das Jahr 2024 für eine 10 kVA Anlage.

pvtarif.ch Jahresbericht

Mit Unterstützung von EnergieSchweiz hat VESE 2024 erneut die Vergütungen der Schweizer Verteilnetzbetreiber für eingespeiste Energie aus PV-Anlagen gemäss Energiegesetz Art.15 erfasst, analysiert und auf der interaktiven Webseite pvtarif.ch publiziert. Für das Tarifjahr 2024 wurden 509 Verteilnetzbetreiber erfasst. Diese Netzbetreiber versorgen zusammen 97% der Schweizer Bevölkerung. 

Die erfassten Vergütungstarife für das Jahr 2024 erstrecken sich von minimal 3.7 bis maximal 36.3 Rp/kWh.

Die durchschnittlichen Vergütungen stiegen von 2023 auf 2024 je nach Leistungsklasse um 5.5 –  7.0%. Die Gesamtvergütung für Energie und HKN betrug für eine Anlage mit 10 kWp Leistung im Mittel 15.4 Rp/kWh und für eine Anlage mit 150 kWp im Mittel 14.8 Rp./kWh.

Antwort der ElCom auf die Rückliefervergütung mit Referenzmarktpreis

Wie VESE bereits in seiner Medienmitteilung vom Dezember 2024 betont hat, tritt die neue Berechnung der PV-Abnahmevergütungen erst 2026 in Kraft. Bis dahin gelten weiterhin die „Kosten der vermiedenen Beschaffung“ als Berechnungsgrundlage für die Einspeisevergütung.

Doch was bedeutet dies konkret für Produzenten und was können diese tun, wenn der Verteilnetzbetreiber trotzdem Referenzmarktpreise bezahlt? Das Fachsekretariat der ElCom hat hierzu auf Anfrage des VESE-Mitglieds EWG-Winterthur Stellung bezogen. Die Stellungnahme der Elcom finden Sie ici.

Auf jeden Fall lohnt sich eine gezielte Nachfrage und Beschwerde beim Netzbetreiber. Teilen Sie dem Netzbetreiber mit, dass Sie mit dem angebotenen Preis nicht einverstanden sind. Damit erreichen Sie zweierlei:

  1. Sie wahren Ihre Rechte, indem Sie den einseitigen Vertrag bzgl. Rücklieferung nicht stillschweigend akzeptieren.
  2. Vous attirez l’attention du gestionnaire de réseau sur le fait que le modèle de rémunération actuel sera encore en vigueur en 2025.

VESE hat bereits mehrere Fälle begleitet, bei denen Netzbetreiber nach einer solchen Nachfrage die Vergütung angepasst haben – häufig, weil ihnen die rechtliche Lage für 2025 gar nicht bewusst war.

Weitere Details sowie die Antwort der ElCom hier >>

Echtzeitdaten PV-Produktion für Swissgrid

Der bisher rasche Ausbau dezentraler PV-Anlagen bringt gewisse Herausforderungen für Swissgrid hinsichtlich der Prognosegenauigkeit und des Netzbetriebes. Um die Stabilität und Sicherheit des Übertragungsnetzes sicherzustellen, sind repräsentative Echtzeitdaten der Schweizer PV-Anlagen erforderlich (Brutto Produktionsdaten). Swisspower unterstützt Swissgrid beim Zugang zu Produktionsdaten. Falls Sie Besitzer sind von 10-15 Anlagen und bereit sind, Swissgrid die Produktionsdaten unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, melden Sie sich bei Swisspower.

Vernehmlassungsantwort VSE-Branchendokument „Standards Kundenschnittstelle für intelligente Messsysteme“

Dans le cadre de la révision de la loi sur l'énergie et de la révision d'un document sectoriel de l'AES sous la direction de Marcel Gsteiger, VESE a élaboré une prise de position sur la normalisation des interfaces de mesure. L'accent a été mis sur les exigences techniques pour la saisie des données dans les structures RCP/RCPv.

L'un des défis dans un RCP ou un RCPv réside dans le fait que des consommateurs nets et des fournisseurs nets peuvent se trouver dans le même intervalle de facturation. Et ce, indépendamment du fait que le solde du RCP/RCPv par rapport au GRD affiche une consommation nette, aucun flux d'énergie ou une fourniture nette.

Dans le cadre de sa réponse à la consultation, l'AESV plaide en faveur de l'introduction d'un relevé synchronisé de tous les compteurs pertinents pour les RCP/RCPv avec une fréquence minimale de 60 secondes afin d'éliminer les décalages dans les valeurs mesurées.

Die ursprünglich für Doppeltarife vorgesehenen Mehrfachzählwerke innerhalb eines SmartMeters sollen weiterhin genutzt werden. Dies erlaubt es, die Energieflüsse synchron zum VNB den Tarifintervallen zuzuordnen. Besonders nützlich ist dies für Umgebungen, welche ohne Netzwerkzeitsynchronisation („air-gapped“ Installationen) auskommen. Der ursprüngliche Entwurf sah nur die tariflose Zählung vor.

Im Bereich Datenübertragung soll das „Websocket“ Protokoll für die Kommunikation zugelassen werden.

Zur vollständigen Antwort >>

E-mobility Wirtschaftlichkeitsrechner

Unser Vorstandsmitglied Pascal Mühry-Städeli hat für Swiss Mobility einen übersichtlichen Wirtschaftlichkeitsrechner entwickelt für Ladestationen in Mehrfamilienhäuser mit Miete. Dieses Tool ist Teil des Leitfadens Ladeinfrastruktur in Mietobjekten (Swiss eMobility), das sich an Fachplaner, Installateure und Eigentümer richtet und zeigt, dass Ladestationen die Wirtschaftlichkeit der Photovoltaikanlage verbessern. Auf der Webseite laden-punkt.ch gibt es weitere Infos rund ums Thema Laden von E-Autos.

Événements

SAVE THE DATE: 15. Mai 2025 VESE GV & Frühlingstagung

mit dem Schwerpunktthema “Virtuelle ZEV – erste Praxiserfahrungen”. Details zur Tagung erfahren Sie hier.

Prochaines rencontres online

Mittwoch, 26. März 2025: Mantelerlass – 2. Verordnungspaket: Was gilt ab 2026 bzgl. Rückliefertarifen und LEG?

Referent: Walter Sachs, Präsident VESE, 18.00 via Zoom

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