Eigenstromproduktion wird zur Pflicht

Die Eigenstromproduktion wird für Neubauten vermehrt zur Pflicht. Sie ist ein Pflichtmodul der Musterverordnung der Kantone (MuKEn 2014). Gemäss MuKEn 2014 ist eine Elektrizitätserzeugungsanlage von mindestens 10 W pro Quadratmeter Energiebezugsfläche im, auf oder am Gebäude zu installieren. Auf Anfrage von der Konferenz der Gebäudetechnikverbände hat VESE dazu ein Merkblatt erstellt. Merkblatt (pdf)

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